Am 10.02.23 hat die Jugendfeuerwehr Hohenhausen die jährlich stattfindende Ausbildung und Einweisung zum Thema Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Feuerwehren durchgeführt. Hier geht es vor allem darum, alle Mitglieder für Unfallrisiken zu sensibilisieren und um das Verständnis, die im Dienstalltag lauernden Gefahren rechtzeitig zu erkennen und durch richtiges Handeln aller Beteiligten zu vermeiden.
Hierbei stellten sich unseren Mitgliedern einige Fragen:
Wie, also bei welchen Tätigkeiten, sind die Mitglieder der Jugendfeuerwehr unfallversichert?
Wie sind zum Beispiel Geräte von Feuerwehrfahrzeugen zu entnehmen, zu tragen und zu bedienen?
Wie steigt man aus einem Großfahrzeug der Feuerwehr (Lkw) aus?
Was ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA) und wogegen schützt sie?
Was gibt es noch für Schutzmaßnahmen?
…?
Dies und andere Fragestellungen wurden in einem theoretischen Unterricht erläutert und anhand von Beispielen in der Gruppe zum besseren Verständnis besprochen.
Apropos Versicherungsschutz. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind bei nahezu allen dienstlichen Tätigkeiten über die Feuerwehrunfallkasse NRW (UK NRW) versichert. Einzelne Ausnahmen wie z.B. Sportwettkämpfe sind klar abgegrenzt. Zum Versicherungsschutz zählt auch der direkte Hin- und Rückweg vom Zuhause zur bzw. von der Feuerwache nach Hause. Darüber hinaus sind auch diejenigen, die zunächst mal bei uns „reinschnuppern“ möchten, im gleichen Maße unfallversichert wie geführte Mitglieder.
Jedes Jugendfeuerwehrmitglied bekommt eine eigene persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei uns gestellt. Diese besteht aus einem Helm, Schutzschuhwerk, Schutzhandschuhe und der Jugendfeuerwehrbekleidung.
Bei uns steht die Sicherheit ganz oben.